Allgemeine Geschäftsbedingungen (Prime Plattform)

1  Allgemeines

1.1  FunderNation GmbH ("FunderNation") betreibt unter der Website www.fundernation.eu und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains eine Internet-Dienstleistungsplattform ("Plattform"). Die Plattform bietet einen Crowdinvesting Bereich ("Crowdinvesting Plattform") und den sogenannten Prime Bereich ("Prime Plattform"). Über die Crowdinvesting Plattform können Unternehmen (Start-Up-Unternehmen, etablierte Unternehmen) Investitionsmöglichkeiten anbieten und somit Finanzierungen erhalten (nachfolgend "Kapitalsuchende Unternehmen"), indem sie dort im Rahmen eines öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen nach § 2a VermAnlG von Investoren Nachrangdarlehen (mit Gewinnbeteiligung) ab EUR 100 gemäß den Regelungen des VermAnlG und im Rahmen eines Nachrangdarlehensvertrages mit Investoren erhalten. Über die Prime Plattform können erfahrenen Investoren wie Business Angels ("Business Angel") sich über Eigenkapitalinvestitionen ab EUR 25.000 informieren und Interessenbekundungen für Eigenkapitalinvestitionen abgeben.

1.2  Diese Bedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Nutzung der Prime Plattform und werden zwischen FunderNation, mit den folgenden Kontaktdaten: Wilhelm-Leuschner-Str. 7, 64625 Bensheim-Auerbach Registergericht Amtsgericht Darmstadt und Registernummer HRB 93283, Telefonnummer +49 6251 8008 386, E-Mail uli.fricke(at)fundernation.eu und den Business Angel vereinbart.

1.3  Voraussetzung für die Nutzung der Prime Plattform ist außerdem, dass der Business Angel den Nutzungsbedingungen für die Crowdinvesting Plattform zwischen Business Angel und Funder Nation zustimmt. Die Nutzungsbedingungen für die Crowdinvesting Plattform sind hier www.fundernation.eu/investoren-agb abrufbar.

1.4  Die Prime Plattform eröffnet Business Angel Zugang zu Informationen in Bezug auf bestimmte Kapitalsuchende Unternehmen, an denen sich die Business Angel als Gesellschafter beteiligen können.

1.5  Business Angel können über die Gewährung von Eigenkapital (nachfolgend auch "Investment") am wirtschaftlichen Erfolg der Kapitalsuchenden Unternehmen partizipieren. Die jeweilige Ausgestaltung des Investments wird zwischen dem jeweiligen Business Angel und Kapitalsuchenden Unternehmen individuell verhandelt. FunderNation ist in die Verhandlungen über jedwede Beteiligungsdokumentation (Beteiligungsvereinbarung (Investment Agreement oder IA), Gesellschaftervereinbarung (Shareholders Agreement oder SHA), Satzung etc. (zusammen "Beteiligungsdokumentation")) zwischen dem jeweiligen Business Angel und Kapitalsuchenden Unternehmen nicht involviert. Ein etwaiger Austausch im Rahmen von (unverbindlichen) Kontaktaufnahmen und etwaige Vertragsverhandlungen zwischen Business Angel und Kapitalsuchenden Unternehmen sowie deren Ausgestaltung und Umsetzung des Investments erfolgen außerhalb der Prime Plattform. Im Falle der Umsetzung eines Investments wird FunderNation nicht selbst Vertragspartner. Die Beteiligungsdokumentation wird vielmehr unmittelbar zwischen dem Business Angel und dem Kapitalsuchenden Unternehmen geschlossen.

1.6  Die nachfolgenden AGB regeln sämtliche Dienstleistungen, die FunderNation gegenüber dem Business Angel im Rahmen der Prime Plattform erbringt (nachfolgend "Dienste"). Nach erfolgreicher Durchführung des Bewerbungs- und Registrierungsverfahrens, wie in diesen AGB beschrieben, stimmt der Business Angel den AGB durch Klicken auf die Schaltfläche "Prime freischalten" auf der Prime Plattform zu.

Soweit der Business Angel sein Mitgliedskonto für die Prime Plattform nutzt, um sich über ein Unternehmen (juristische Person oder Personengesellschaft) an einem Kapitalsuchenden Unternehmen zu beteiligen ("Unternehmens-Investor"), für das der Business Angel allein vertretungsberechtigt ist, stimmt der Business Angel im Namen des in seinem Mitgliedskontos hinterlegten Unternehmens-Investors hiermit auch der Geltung der AGB zwischen dem Unternehmens-Investor und FunderNation zu.

1.7  Die AGB sind jederzeit unter www.fundernation.eu/prime-agb abrufbar. Sie können abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden.

1.8  FunderNation ist bemüht, die Prime Plattform während der Laufzeit des Vertrags verfügbar zu halten. FunderNation wird die Prime Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel während der Laufzeit dieses Vertrags und/oder bis zur Einstellung des Betriebs im Sinne der Ziff. 8.2 zur Verfügung stellen. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht die Prime Plattform deshalb nicht zur Verfügung, wird FunderNation den Business Angel hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle der Prime Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die vorgenannte Verfügbarkeit angerechnet. FunderNation ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Prime Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FunderNation liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.



2  Registrierung für die Prime Plattform

2.1  Die Nutzung der Prime Landing Page zu Informationszwecken ist ohne Eröffnung eines Prime Mitgliedskontos möglich.

2.2  Für die aktive Nutzung der Prime Plattform – insbesondere die Einsichtnahme von Informationen in Bezug auf Kapitalsuchende Unternehmen – ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos über die Crowdinvesting Plattform sowie eine zusätzliche erfolgreiche Bewerbung für die Prime Plattform, wie hierin näher beschrieben, erforderlich. Die Eröffnung des Mitgliedskontos über die Crowdinvesting Plattform kann vor oder zeitlich mit Bewerbung für die Nutzung der Prime Plattform erfolgen.

2.3  Um sich für die Nutzung der Prime Plattform zu bewerben, muss der Business Angel den nachfolgend beschriebenen Prozess durchlaufen. Soweit der Business Angel bereits über ein Mitgliedskonto für die Crowdinvesting Plattform verfügt, muss sich der Business Angel auf der Prime Plattform mit den Zugangsdaten für die Crowdinvesting Plattform einloggen und den Bewerbungsprozess für die Prime Plattform durch Klicken auf die Schaltfläche "Login & Bewerben" anstoßen. Soweit der Business Angel über kein Mitgliedskonto verfügt, muss sich der Business Angel auf der Prime Plattform für die Crowdinvesting Plattform registrieren (unter Geltung der Nutzungsbedingungen der Crowdinvesting Plattform) und den Bewerbungsprozess für die Prime Plattform durch Klicken auf die Schaltfläche "Registrieren & Bewerben" anstoßen.

2.4  Nachdem der Business Angel den Bewerbungsprozess angestoßen hat, prüft FunderNation die Eignung des Business Angels für die Nutzung der Prime Plattform. Soweit aus Sicht von FunderNation erforderlich, wird FunderNation ein Kennenlernen zwischen FunderNation und dem Business Angel vereinbaren. Wenn der Business Angels nach Beurteilung von FunderNation für die Nutzung der Prime Plattform nicht geeignet ist, teilt FunderNation dies dem Business Angel per E-Mail mit. Damit ist die Bewerbung abgelehnt und der Business Angel nicht zur Nutzung der Prime Plattform berechtigt. Wenn FunderNation die Eignung des Business Angels bestätigen kann, schickt FunderNation dem Business Angel eine entsprechende E-Mail zur Bestätigung der Eignung ("Bestätigungs-E-Mail") mit der Aufforderung, sich und die zu ihm gemachten Angaben nach den gesetzlichen Vorgaben über die Plattform zu verifizieren ("Ident Prozess"), soweit dies nicht bereits im Registrierungsprozess für das Mitgliedskonto für die Crowdinvesting Plattform erfolgt ist. Nachdem sichergestellt wurde, dass sich der Business Angel erfolgreich mittels Ident Prozess identifiziert hat, stellt der Business Angel unter Zustimmung zu diesen AGB mit Klicken auf die Schaltfläche "Prime freischalten" einen Antrag auf Nutzung der Prime Plattform ("Angebot"). FunderNation nimmt dieses Angebot durch Gewährung des Zugriffs auf die Prime Plattform an ("Annahme") und schließt damit einen Vertrag mit den Business Angel unter Geltung dieser AGB ("Vertragsschluss"). Die Nutzung der Prime Plattform ist kostenlos. Soweit der Business Angel die Prime Plattform für einen Unternehmens-Investor nutzt, sind zusätzliche Informationen zur Identifizierung des Unternehmens-Investors anzugeben, insbesondere Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer (soweit vorhanden), Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung, die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, Transparenzregister und die Gesellschafterliste aus dem Handelsregister (soweit vorhanden). Business Angel können die Prime Plattform nur für einen Unternehmens-Investor nutzen, dessen gesetzlicher Vertreter sie sind. FunderNation steht es zudem frei bei der Registrierung und Bewerbung weitere Daten abzufragen. Sämtliche von FunderNation bei der Bewerbung für die Prime Plattform abgefragten Daten müssen vollständig und korrekt angegeben werden.

2.5  Den Inhalt des Vertrags, zwischen FunderNation und dem Business Angel kann der Business Angel u.a. aus der Bestätigungs-E-Mail entnehmen, die FunderNation dem Business Angel zusendet. Der Vertragsinhalt wird nach Vertragsschluss von FunderNation gespeichert, ist aber für den Business Angel über die Prime Plattform nicht mehr zugänglich. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. FunderNation hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

2.6  Ein Anspruch auf die Nutzung der Prime Plattform besteht nicht. Bis zum Klicken der Schaltfläche "Prime freischalten" kann der Business Angel die Registrierung jederzeit abbrechen oder die bereitgestellten Informationen ändern, indem der Business Angel die in den verschiedenen Feldern angegebenen Informationen löscht, ergänzt oder korrigiert oder den Webbrowser oder den Tab schließt, soweit es sich nicht um die Informationen handelt, die der Business Angel im Rahmen des Ident Prozesses angegeben hat. Wird die Registrierung abgebrochen, wird FunderNation die dazugehörigen, bereits eingegebenen Daten nach angemessener Zeit löschen, soweit sie nicht für das Mitgliedskonto der Crowdinvesting Plattform erforderlich sind. Hat der Business Angel im Zuge seiner Prime Bewerbung ein Mitgliedskonto für die Crowdinvesting Plattform erstellt und die Überprüfung der Prime Bewerbung fällt negativ aus, wird FunderNation die im Rahmen der Prime Bewerbung angegebenen Daten nach angemessener Zeit löschen. Das Mitgliedskonto für die Crowdinvesting Plattform bleibt weiterhin bestehen.



3  Prime Plattform

3.1  FunderNation stellt die Prime Plattform als Plattform für Business Angel zur Verfügung, um ihnen Informationen als Basis insbesondere für die Prüfung und Bewertung der Kapitalsuchenden Unternehmen im Vorfeld eines Investments bereitzustellen. Auf dieser Plattform können Kapitalsuchende Unternehmen im Rahmen von Finanzierungsrunden Investoren, in Form von Business Angel, suchen und Business Angel erhalten die Möglichkeit, Informationen in Bezug auf diese einzusehen. Die tatsächliche Durchführung der Vorprüfung sowie die Bewertung des Kapitalsuchenden Unternehmens obliegt jedem Business Angel selbst. Insbesondere erfolgt seitens FunderNation keine Auskunftsleistung, Empfehlung oder Beratung z.B. bezüglich der Höhe der Beteiligung am Kapitalsuchenden Unternehmen für die Bereitstellung eines bestimmten Kapitalbetrags.

3.2  Die auf der Prime Plattform präsentierten Informationen über die Kapitalsuchenden Unternehmen werden ausschließlich von den Kapitalsuchenden Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt. FunderNation übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Informationen über Kapitalsuchende Unternehmen vollständig und korrekt sind. Eine Prüfung der Plausibilität und der Richtigkeit der Informationen oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch FunderNation erfolgt nicht.

3.3  Allgemeine Informationen in Bezug auf die Prime Plattform werden unmittelbar auf der Prime Landing Page zur Verfügung gestellt. Sie sind für jedermann mit Aufrufen der Prime Landing Page einsehbar.

3.4  Informationen zu den Kapitalsuchenden Unternehmen werden erst nach Eröffnung eines Prime Mitgliedskontos (s. Ziff. 2) und nach erfolgtem Einloggen zur Verfügung gestellt.

3.5  Konkrete Informationen zu den Kapitalsuchenden Unternehmen werden in virtuellen zugangsgeschützten Datenräumen ("Datenräume"), zur Verfügung gestellt. Auf diese Datenräume können registrierte eingeloggte Business Angel erst nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement) ("NDA") mit dem jeweiligen Kapitalsuchenden Unternehmen zugreifen (s. Ziff. 4.5). Bei erstmaligem Zugriff auf den Datenraum eines Unternehmens öffnet sich ein Fenster mit einem NDA, welches bereits mit den personenbezogenen Daten des Business Angels und des Kapitalsuchenden Unternehmens befüllt ist. Der Business Angel kann durch Klicken auf die Schaltfläche "NDA digital unterzeichnen" zustimmen und erhält dadurch Zugriff auf den Datenraum. Ohne Zustimmung ist ein Zugriff nicht möglich.

3.6  Sollte ein Business Angel an einem Investment in ein Kapitalsuchendes Unternehmen interessiert sein, kann er in Bezug auf das konkrete Kapitalsuchende Unternehmen die Schaltfläche "Interesse bekunden" anklicken. Im Anschluss an dieses Klicken der Schaltfläche "Interesse bekunden", kann der Business Angel entweder unmittelbar Kontakt zum Kapitalsuchenden Unternehmen aufnehmen, um ein persönliches Treffen mit diesem zu vereinbaren oder der Business Angel gibt gegenüber dem Kapitalsuchenden Unternehmen eine unverbindliche Absichtserklärung ab, dass er an einem Investment interessiert ist.

3.7  Der Business Angel wird auf keine sonstige Weise – direkten oder indirekten – Kontakt mit dem Kapitalsuchenden Unternehmen oder deren Repräsentanten und Mitarbeitern aufnehmen und sicherstellen, dass auch etwaige Repräsentanten des Business Angels dies nicht tun.

3.8  Entscheidet sich der Business Angel zur Abgabe einer unverbindlichen Absichtserklärung, wird ihm zu diesem Zweck ein Muster für vorvertragliche Vereinbarungen zwischen Business Angel und Kapitalsuchendem Unternehmen zur Verfügung gestellt ("Unverbindliches Term Sheet"). Mit Abgabe der unverbindlichen Absichtserklärung auf der Prime Plattform wird die Interessenbekundung als Investment in dem Unternehmensprofil des Kapitalsuchenden Unternehmens auf der Crowdinvesting Plattform dargestellt. Sollte kein endgültiges Investment zustande kommen, wird das Investment von der Crowdinvesting Plattform entfernt.

3.9  Die auf der Prime Plattform präsentierten Informationen über die Kapitalsuchenden Unternehmen werden ausschließlich von den Kapitalsuchenden Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt. FunderNation übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Informationen betreffend die Kapitalsuchenden Unternehmen bei der Aufnahme auf die Prime Plattform bzw. in die Datenräume und auch während der gesamten Dauer ihrer Darstellung korrekt sind. Eine Prüfung der Plausibilität und der Richtigkeit der Informationen oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch FunderNation erfolgt nicht. FunderNation steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.

3.10  Der Inhalt des Unverbindlichen Term Sheets wird ausschließlich von den Kapitalsuchenden Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt. FunderNation übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese bei Aufnahme auf die Prime Plattform und auch während der gesamten Dauer ihrer Darstellung korrekt sind. Eine Prüfung der Plausibilität und der Richtigkeit der Angaben in dem Term Sheet oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch FunderNation erfolgt nicht. FunderNation steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen ein.

3.11  Die Prime Plattform bietet Business Angel die technische Möglichkeit, selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der Prime Plattform von Business Angel veröffentlichten Inhalte werden von FunderNation grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von FunderNation dar. Der Business Angel ist dafür verantwortlich, dass die auf der Prime Plattform veröffentlichten Inhalte mit dem anwendbaren Recht im Einklang stehen und keinen beleidigenden, diskriminierenden, sittenwidrigen, rassistischen, pornographischen oder in ähnlicher Weise unangemessenen Inhalt hat. FunderNation behält sich das Recht vor, von Business Angel veröffentlichte Inhalte jederzeit aus wichtigem Grund zu entfernen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Inhalte des Business Angel gegen gesetzliche Bestimmungen oder Vorgaben in diesen AGB verstoßen.



4  Geheimhaltung

4.1  Sämtliche auf der Prime Plattform vermittelten Informationen und Daten gelten, soweit nicht (öffentlich) bereits bekannt, als vertraulich (nachfolgend "Vertrauliche Informationen"). Diese Vertraulichen Informationen müssen von Business Angels vertraulich behandelt werden. Keine Vertraulichen Informationen sind Informationen, die dem Business Angel bereits vor der Offenlegung dieser Informationen bekannt waren, die bereits allgemein bekannt sind und/oder die nach Abschluss des Vertrags allgemein bekannt geworden sind, ohne dass der Business Angel einen Verstoß begangen hat. Die Business Angel verpflichten sich die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Vorbereitung ihrer Investitionsentscheidung zu nutzen, sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sie in keiner Art oder Form an Dritte – mit Ausnahme der beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten rechtlichen oder steuerlichen Berater – weiterzugegeben, sie zu veröffentlichen oder zu verbreiten, noch sie gegenüber Behörden zu offenbaren, soweit sie hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. Sind die Business Angels an einem Unternehmen beteiligt, verpflichten sie sich ferner, innerhalb ihres jeweiligen Unternehmens sowie etwaigen mit diesem Unternehmen verbundenen Unternehmen die Vertraulichen Informationen nur solchen Organträgern und Mitarbeitern offenzulegen, bei denen eine solche Offenlegung erforderlich ist, z.B. weil diese in den Prüfungsprozess rund um die Investitionsentscheidung eingebunden sind. Die Verpflichtungen der Business Angel nach dieser Ziffer bleiben unberührt, wenn die Gespräche zwischen Business Angel und dem Kapitalsuchenden Unternehmen über eine mögliche Durchführung des Investments ohne Ergebnis verlaufen. Die Business Angel verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die Verpflichtungen nach dieser Ziffer auch von etwaigen von ihnen eingebundenen Organträgern, Gesellschaftern, Mitarbeitern und Beratern eingehalten werden.

4.2  Die Business Angel verpflichten sich ferner sicherzustellen, dass – sofern vorhanden – ihre Gesellschafter die Bestimmungen nach dieser Ziffer ebenfalls im vollen Umfang einhalten. Die Business Angel sind berechtigt, zu jedem Zeitpunkt etwaige Gespräche mit einem Kapitalsuchenden Unternehmen zu beenden. Eine entsprechende Erklärung hat in Textform gegenüber dem Kapitalsuchenden Unternehmen zu erfolgen, wobei E-Mail ausreichend ist. Unmittelbar, d.h. spätestens sieben Kalendertage nach Beendigung der ergebnislosen Gespräche zwischen Business Angel und dem Kapitalsuchenden Unternehmen über die Durchführung eines Investments werden die Business Angel jeweils auf eigene Kosten, soweit rechtliche zulässig und soweit der Business Angel kein überwiegendes Interessen an der weiteren Aufbewahrung hat, (i) alle Vertraulichen Informationen zurückgeben, zerstören oder löschen, und zwar einschließlich aller Kopien, die im Besitz oder in der Kontrolle der jeweiligen Business Angel sind, jeweils vorausgesetzt, dass die Vertraulichen Informationen in einer Form vorliegen, die eine Rückgabe, Zerstörung oder Löschung ermöglichen; (ii) dauerhaft alle Vertraulichen Informationen von Computern, mobilen Telekommunikationsgeräten oder ähnlichen Geräten löschen; und (iii) sicherstellen, dass alle Dritte, denen der Business Angel die Vertraulichen Informationen zugänglich gemacht haben, ebenfalls die vorstehend beschriebene Pflicht zur Rückgabe, Vernichtung und Löschung erfüllen. Die Pflicht zur Rückgabe, Zerstörung oder Löschung gilt jedoch nicht für routinemäßig angefertigte Sicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs, soweit eine Rückgabe, Zerstörung oder Löschung technisch nicht möglich ist.

4.3  Die Business Angel verpflichten sich zudem für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung nach Ziff. 4.1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 und für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung nach und Ziff. 4.2 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 an die FunderNation zu zahlen. Eine Vertragsstrafe kann auf entstandene Schäden des Business Angel angerechnet werden. Den Parteien wird jedes Tun, Dulden oder Unterlassen seiner Repräsentanten, namentlich seiner Gesellschafter, Mitarbeiter oder Berater, zugerechnet.

4.4  Die in dieser Ziffer niedergelegten Verschwiegenheitspflichten beziehen sich für den Fall des Zustandekommens des Investments ab dessen Inkrafttreten nicht mehr auf die Tatsache selber, dass ein Investment durch den Business Angel erfolgt ist. Im Übrigen bleibt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Maßgabe dieser Ziffer bestehen.

4.5  Zusätzlich verpflichtet sich der Business Angel ein NDA mit dem jeweiligen Kapitalsuchenden Unternehmen abzuschließen, bevor ihm Zugang zum jeweiligen Datenraum des Kapitalsuchenden Unternehmens gewährt wird (s. Ziff. 3.5).



5  Investment in ein Kapitalsuchendes Unternehmen

Sollte ein Business Angel an einem Investment von Eigenkapital in ein Kapitalsuchendes Unternehmen interessiert sein, können Business Angel im Anschluss an das Klicken der Schaltfläche "Interesse bekunden" (s. Ziff. 3.6) unmittelbar Kontakt zum Kapitalnehmenden Unternehmen aufnehmen, um ein persönliches Treffen mit diesem zu vereinbaren, um außerhalb der Prime Plattform Gespräche zu führen und ggfls. im Anschluss eine (unverbindliche) Absichtserklärung abzugeben. Dabei steht es den Business Angel und Kapitalsuchenden Unternehmen frei, sich an dem auf der Prime Plattform zur Verfügung gestellten Unverbindlichen Term Sheet zu orientieren. Vertragspartei des Business Angels im Falle eines Investments ist allein das Kapitalsuchende Unternehmen. FunderNation wird nicht Vertragspartei. Einzelheiten enthalten die zwischen dem Business Angels und dem Kapitalsuchenden Unternehmen geschlossene Beteiligungsdokumentation. Auf diese Einzelheiten hat FunderNation keinen Einfluss.



6  Mit Investitionen verbundene Risiken

6.1  Investitionen in Kapitalsuchende Unternehmen sind mit Risiken verbunden. Ein Investment in ein Kapitalsuchendes Unternehmen stellt eine unternehmerische Investition dar, deren Ergebnis von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhergesehen werden kann. Im Zusammenhang mit einem Investment in ein Kapitalsuchendes Unternehmen drohen dem Business Angel Risiken, die zu einem Totalverlust des gesamten Investments führen können. FunderNation rät ausdrücklich davon ab, das Investment mit Fremdkapital zu finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen können.

6.2  Ein Business Angel sollte ein Investment in ein Kapitalsuchendes Unternehmen nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des Investments in Kauf nehmen kann. Daher sollte ein Investment in ein Kapitalsuchendes Unternehmen nur einen gemäß der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Business Angel darstellen, da er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährdet. Um die Risiken seiner Investments in Kapitalsuchende Unternehmen zu streuen, empfiehlt es sich, dass der Business Angel sich nicht auf ein Investment in eine Finanzierungsrunde konzentriert, sondern zur Diversifikation der Risiken ein Portfolio aus Anlagen und Investments aufbaut.

6.3  FunderNation stellt lediglich die Prime Plattform als Informations-Plattform für die Business Angel zur Verfügung, erbringt jedoch in keinster Weise eine Anlageberatung oder sonstige Beratung. FunderNation schließt mit den Business Angel keine Verträge über Beratungs- oder Auskunftsleistungen ab. Insbesondere ist FunderNation nicht verpflichtet, die Business Angel über die weiteren Entwicklungen der Kapitalsuchenden Unternehmen zu informieren. Darüber hinaus ist FunderNation nicht verantwortlich für ausbleibende Zahlungen oder Vergütungen oder die Erfüllung sonstiger Pflichten des Kapitalsuchenden Unternehmens aus der mit dem Kapitalsuchenden Unternehmen geschlossenen Beteiligungsdokumentation.

6.4  Die Entscheidung darüber, ob ein Business Angel in ein Kapitalsuchendes Unternehmen investiert und in welches Kapitalsuchende Unternehmen er investiert, obliegt allein dem Business Angel selbst. FunderNation empfiehlt jedem Business Angel, sich sowohl bei seiner Investitionsentscheidung als auch während des Investments rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich beraten zu lassen.

6.5  Die Veräußerung von Anteilen an einem Kapitalsuchenden Unternehmens durch den Business Angel ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Solche Unternehmensanteile sind jedoch keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung dürfte daher in der Praxis schwierig oder sogar unmöglich sein, da für diese kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz existiert. Der Business Angel ist daher dem Risiko ausgesetzt, langfristig nicht frei über seine investierten Mittel verfügen zu können.



7  Kosten und Gebühren

Die Eröffnung eines Mitgliedskontos auf der Prime Plattform sowie die Nutzung der Prime Plattform ist für Business Angel kostenlos.



8  Änderung oder Beendigung von Diensten

8.1  Der Business Angel hat gegen FunderNation keinen Anspruch auf den Betrieb der Prime Plattform und die Erbringung der damit zusammenhängenden Dienste. Sofern der Business Angel mit Hilfe der Prime Plattform ein Investment getätigt hat, sind seine Daten für die Zwecke der geschlossenen Verträge erforderlich

8.2  FunderNation steht es frei die Prime Plattform oder einzelne Dienste zeitweise oder dauerhaft – zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen – einzustellen, einzuschränken oder diese zu ändern. Die Abwicklung von bereits über die Prime Plattform zustande gekommenen Investments wird hierdurch nicht berührt.

8.3  FunderNation wird die Business Angel über bevorstehende Einschränkungen, Änderungen und Einstellungen informieren.



9  Haftung von FunderNation

Für eine Haftung von FunderNation auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

9.1  FunderNation haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

9.2  In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet FunderNation lediglich bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Zu den vertragswesentlichen Pflichten von FunderNation gehören insbesondere die Bereitstellung der Prime Plattform nach Maßgabe von Ziff. 1.6.

9.3  Die Haftung gemäß vorstehender Ziff. 9.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.4  Die Haftung von FunderNation über die vorstehenden Ziff. 9.1 bis 9.3 hinaus ist ausgeschlossen.

9.5  Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von FunderNation entsprechend.

9.6  Eine etwaige Haftung von FunderNation für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen unberührt.



10  Haftung der Business Angel

10.1  Business Angel sind verantwortlich für alle Schäden, die durch eine von ihnen zu vertretende Verletzung dieser AGB entstehen.

10.2  Für ihre Investitionsentscheidung sind Business Angel selbst verantwortlich. Investitionen in Kapitalsuchende Unternehmen können mit einem hohen Risiko behaftet sein und ohne Gegenleistung verloren werden. FunderNation haftet nicht für Verluste von Investitionen.



11  Rechteeinräumung

11.1  Die Prime Plattform und die darüber bereitgestellten Inhalte ("Inhalte") sind urheberrechtlich geschützt. Den Business Angel wird ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes und widerrufliches Recht zur Nutzung der Prime Plattform und der Inhalte nach Maßgabe dieser AGB eingeräumt. Es ist den Business Angel ausdrücklich untersagt, ihren Zugang zur Prime Plattform und/oder zu den Inhalten zu verpachten, zu vermieten, anderweitig zu übertragen oder in sonstiger Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen. Soweit für die vertraglich vorgesehene Nutzung in diesen AGB nicht vorgesehen, sind die Business Angel nicht berechtigt die Prime Plattform oder die Inhalte zu vervielfältigen, zu ändern, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu arrangieren, umzuarbeiten, zu verbreiten, oder öffentlich wiederzugeben. Gesetzliche Rechte aus §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

11.2  Von der Rechteeinräumung nach Ziff. 11.1 ausgenommen sind Bestandteile der Prime Plattform und der Inhalte, die für den Business Angel erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere auch solche Bestandteile, die von FunderNation innerhalb der Prime Plattform als Inhalte Dritter offengelegt werden. Für diese Bestandteile gelten die Rechteeinräumungen entsprechend den Bedingungen der Dritten.

11.3  Der Business Angel darf die Prime Plattform nicht dekompilieren oder anderweitig zurückentwickeln oder versuchen, deren Quellcode in Erfahrung zu bringen. Ausgenommen hiervon sind nur Handlungen, die erforderlich sind, um Schnittstelleninformationen zu erlangen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Prime Plattform mit Drittsoftware erforderlich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Business Angel zuvor erfolglos versucht hat, solche Informationen gegen angemessene Aufwandsentschädigung von FunderNation in Erfahrung zu bringen. Solchermaßen gewonnene Schnittstelleninformationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Herstellung der Interoperabilität verwendet werden, nicht veröffentlicht werden, und Dritten nur in dem Umfang zur Verfügung gestellt werden, wie dies zur Herstellung der Interoperabilität erforderlich ist.



12  Laufzeit und Kündigung

12.1  Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.

12.2  Der Business Angel kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung ordentlich kündigen.

12.3  FunderNation kann den Vertrag über die Nutzung der Dienste jederzeit mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ordentlich kündigen.

12.4  Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

12.5  Außerdem liegt ein wichtiger Grund für FunderNation insbesondere dann vor, wenn (i) der Business Angel falsche Kontaktdaten angeben, (ii) der Business Angel ihr Mitgliedskonto auf Dritte übertragen oder Dritten hierzu Zugang gewähren, (iii) der Business Angel andere Business Angel oder FunderNation in erheblichem Maße schädigen, (iv) der Business Angel wiederholt in schwerwiegender Weise gegen diese AGB verstoßen, (v) der Business Angel im Rahmen der Nutzung der Dienste die Rechte Dritter verletzen, oder (vi) in anderen Fällen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Business Angel bzw. von FunderNation unzumutbar ist. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund wird das Mitgliedskonto des Business Angel dauerhaft gesperrt und es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedkontos. In der Regel ist vor Ausspruch der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund eine Abmahnung zu versenden, es sei denn, dies ist dem Kündigenden nicht zumutbar.

12.6  Die Kündigung des Vertrags über die Nutzung der Dienste kann durch beide Parteien per E-Mail erfolgen. Die E-Mail-Adresse von FunderNation lautet: FunderNation(at)FunderNation.eu. Die Beendigung der Nutzung des Mitgliedkontos stellt keine Kündigung des Vertrags über die Nutzung der Dienste dar.

12.7  Im Fall der Kündigung wird das Mitgliedskonto des Business Angels unverzüglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen, gelöscht.



13  Allgemeine Regelungen

13.1  Für diese AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2  Für den Vertragsschluss, diese AGB, die Informationen, die die FunderNation wegen einer gesetzlichen Informationspflicht den Business Angel mitteilt und die Kommunikation während der Vertragslaufzeit steht allein die deutsche Sprache zur Verfügung.

13.3  Hat ein Business Angel keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Business Angel Kaufmann oder hat der Business Angel seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Business Angel im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt a.M.

13.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogener oder unwirksamer Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). In Ermangeln einer gesetzlichen Regelung werden die Parteien anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der betroffenen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

13.5  FunderNation behält sich vor, diese AGB zu ändern, falls dies aufgrund (i) der Weiterentwicklung der Prime Plattform, (ii) der Implementierung neuer Funktionalitäten, oder (iii) von Gesetzesänderungen oder Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen erforderlich und für die Business Angel zumutbar ist. Dieses Änderungsrecht aus Ziff. 13.5 Satz 1 schließt Änderungen von Bestimmungen dieser AGB aus, die die vertraglichen Hauptpflichten der Parteien festlegen. Die Business Angel werden spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail auf die beabsichtigten Änderungen hingewiesen. Widerspricht ein Business Angel der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform (E-Mail ist ausreichend) gegenüber FunderNation, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert. FunderNation wird die Business Angel in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der sechswöchigen Frist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter www.fundernation.eu abgerufen werden. FunderNation ist auch berechtigt, Bestimmungen dieser AGB zu ändern, wenn die Business Angel der geänderten Fassung der AGB zustimmen. Stimmen die Business Angel nicht zu, gilt die frühere Fassung der AGB weiter. Das Recht zur Kündigung des Vertrags bleibt hiervon unberührt.



14  Widerrufsbelehrung

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Sie (Business Angel) sich damit einverstanden erklären, dass FunderNation bereits vor Ende der Widerrufsfrist berechtigt ist, mit ihren Dienstleistungen zu beginnen und diese auch vollständig zu erbringen:


Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung ​innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

FunderNation GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 7, 64625 Bensheim-Auerbach, Telefax: +49 6251 8008 376, E-Mail: fundernation(at)fundernation.eu


Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;

  2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;

  3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;

  4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;

  5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;

  6. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;

  7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;

  8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

  9. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;

  10. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;

  11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;

  12. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;

  13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;

  14. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.


Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung



Stand: Oktober 2024